Adressänderungen beim Wohnungswechsel Checkliste
Passen Sie alle notwendigen Adressen und Eintragungen mit unserer Checkliste ganz einfach an.
Amtliche Verpflichtungen wie Adressänderungen bei Umzug
Mit dieser „Checkliste Adressänderung“ wollen wir sicherstellen, dass Sie bestens auf alle bürokratischen Hürden vorbereitet sind. Auch wenn manche Tätigkeiten und Behördengänge problemlos nach dem Umzug erledigt werden können, gibt es auch einige Stellen, die vorab über die Adressänderung informiert werden müssen.
Ziel ist es, Ihnen zu helfen, während des gesamten Relocation-Prozesses den Überblick zu behalten. Zusätzlich zur „Checkliste Adressänderung“ empfehlen wir Ihnen, unseren Artikel „Adressänderung bei Umzug“ zu lesen.
Diese „Checkliste Adressänderung“ listet die wichtigsten Dinge auf, die Sie beim Gang zu den Ämter erledigen müssen. Die Liste enthält auch wichtige Dinge wie einen Versandauftrag der Post und verschiedene Ämter, die über die Adressänderung informiert werden müssen.
Diese individuellen Behördengänge sowie der damit verbundene Zeitaufwand gehören für die meisten Menschen unterwegs zu den unbeliebtesten Aufgaben. Wir können diese Aufgabe für Sie nicht spannender machen, aber ein guter Überblick über die einzelnen zu bearbeitenden Punkte erleichtert Ihnen dieses Projekt. Wir hoffen, dass Sie sich mit Hilfe dieser „Checkliste Adressänderung“ und dem dazugehörigen Artikel einige „bürokratische Kopfschmerzen“ ersparen. Gehen Sie also zum Ämter und genießen Sie dann mit großer Freude Ihr neues Zuhause.
Ummeldung oder Anmeldung beim Einwohneramt
Dies sollte innerhalb der ersten Woche nach Einzug in die neue Wohnung oder Haus geschehen. Andernfalls können die Behörden ein Bußgeld verhängen, wenn die Frist nicht eingehalten wird.
Am besten gehen Sie persönlich zum Einwohnermeldeamt. In einigen Gemeinden ist es aber auch möglich, sich per Post oder durch eine bevollmächtigte Person an- oder umzumelden.
- Bringen Sie die notwendigen Dokumente zum Einwohneramt:
Unterschriebenes Rückmelde- oder Anmeldeformular - Personalausweis oder Reisepass aller Personen, die umgezogen sind
Geburtsurkunden von Kindern, die noch keinen Reisepass haben - Auf Wunsch des Amtes: Bescheinigung über die Eheschließung oder Partnerschaft
Einrichten eines Nachsendeauftrags der Post
Am besten ist es, den Nachsendeauftrag 2-3 Wochen vor dem Umzug zu bestellen. Dies kann ganz einfach über die Website der Post erfolgen.
Benachrichtigen Sie das Steueramt.
Informieren Sie das Steueramt über Ihre neue Adresse. Dies ist jedoch nur notwendig, wenn an der neuen Adresse ein anderes Steueramt zuständig ist.
Informieren des Arbeitsamtes
Geben Sie die neue Adresse beim Arbeitsamt an, vor allem, wenn Sie bestimmte Leistungen erhalten, z. B. Arbeitslosengeld.
Melden von Familienleistungen
Informieren Sie ggf. die Familienkasse, um Verzögerungen bei den Zahlungen zu vermeiden.
Beim Strassenverkehrsamt das Fahrzeug ummelden
Meldung an Bank
Nehmen Sie Ihr Geld mit in die neue Wohnung. Zumindest lassen Sie Ihr Vermögen bei der Bank auch zur neuen Adresse umziehen. Ändern Sie alle finanziellen Eintragungen bei mehreren Konten und Banken. Bei den meisten Banken können sie dies über das Online-Banking direkt und einfach regeln.
Informieren der Krankenkasse
Teilen Sie der Krankenkasse den Wohnortwechsel mit. Achten Sie darauf, welche Regelungen Ihre Krankenkasse dafür hat. Brauchen Sie dafür ein offizielles Schreiben? Oder müssen Sie die neue Geschäftsstelle Ihrer Krankenkasse persönlich informieren, gibt es dafür ein Formular auf der Website der Krankenkasse?
Informieren von Versicherungsgesellschaften
Teilen Sie Ihrer Versicherung die neue Adresse schriftlich mit.
Ummeldung von Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements
Geben Sie die neue Adresse von Zeitschriften oder Zeitungen an, die Sie abonniert haben. Dies liegt daran, dass sie von einem Postversandauftrag der Post ausgeschlossen sind.